876
Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tusculanum, (1171–1172) Mai 9 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Der
Kleriker Wibaudus klage gegen
Saves und
Hugo Vitulus, Kanoniker der
Kirche von Arras (Pas-de-Calais), die ihm die gegen einen jährlichen Zins überlassene
Kirche Saint-Maurice nunmehr widerrechtlich genommen hätten, obwohl sie über die Leistung des Zinses von dem Kleriker eine Bürgschaft empfangen hätten. Er solle die Kanoniker abmahnen und zwingen, dem Priester die besagte Kirche mit allem seither Weggenommenen zurückzuerstatten oder innerhalb von 40 Tagen nach Erhalt vor dem Erzbischof Rechenschaft abzulegen.
— Conquestus in presentia nostra Wibaudus. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Verlorene Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964).gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Der Kläger dürfte mit dem des Schreibens oben Nr.
875 (
JL 12052) identisch sein. Da der Streitgegenstand in Nr.
875 die gewaltsame Vertreibung des Priesters aus der Kirche, hier in Nr.
876 (
JL 12058) jedoch die Leistung einer Bürgschaft an zwei Kanoniker betrifft, dürften die zum selben Datum ausgefertigten Mandate keinerlei Verdacht erregen.