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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tusculanum, (1171–1172) Juni 16 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Er habe die
Kleriker B. und
R., Überbringer, von einer über sie verhängten Exkommunikationssentenz absolvieren lassen, weil sie gegen den
Diakon Deiamicus aus Laon gewalttätig gewesen seien. Er solle die Absolvierten schützen und sich bemühen, sie mit dem besagten Diakon und den Übrigen auszusöhnen. Er solle sie gegebenenfalls zur Leistung einer Genugtuung vor dem Diakon und diesen zum Akzeptieren ihrer Genugtuung anhalten. Sie sollten allen in der
Diözese Laon unter Androhung des Anathems verbieten, die Kleriker wegen ihrer Gewalttätigkeitzu belästigen oder ihnen und ihren Sachen Schaden zuzufügen. Wer jedoch nach dem Verbot des Erzbischofs die besagten Kleriker beeinträchtige, über den solle er bei Ausschluss einer Appellation eine kirchliche Zensur verhängen.
— B. et R. clericos. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 85ra.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
In derselben Sache erging ein weiteres Mandat, unten Nr.
897 von (1171–1172) August 5 (
JL 12104). Aus seinem Text geht hervor, dass der Papst inzwischen ein Schreiben des Bischofs (Gautier) von Laon zur verübten Missetat der beiden Beklagten B. und R. erhalten hatte. Da darin detailliertere Weisungen an den Erzbischof stehen als im vorliegenden Mandat, lässt sich zwar die Abfolge beider Mandate, nicht jedoch das genaue Jahr weder des vorliegenden Mandats noch des folgenden, Nr.
897 (
JL 12104), bestimmen. Ein Amidieu (Deiamicus), Kanoniker von Saint-Pierre-au-Marché in Laon, der 1180 dem Hôtel-Dieu in Laon eine Schenkung macht, könnte mit dem hier erwähnten Diakon identisch gewesen sein;
Saint-Denis, L’Hôtel-Dieu de Laon, S. 87, 233. Dagegen dürfte ein gleichnamiger Kanoniker, dessen Signum unter denen der Priesterkanoniker des Domkapitels in einer Urkunde des Bischofs Gautier von 1159 steht, nicht identisch mit dem hier genannten sein, siehe
Saint-Denis, L’historien et la cathédrale, S. 212, Anm. 137.