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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Anagni, (1173–1174) Juni 18 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Hein(rich), Erzbischof von Reims: Ein
Kleriker Johannes und sein
Bruder Radulf, beide Überbringer, hätten vor dem Gericht des Papstes gegen ihren
Bruder Lambert geklagt, der sie wegen eines gewissen, innerhalb der Immunität der
Kirche von Châlons(-en-Champagne) gelegenen Hauses, wegen Fahrhabe und wegen einer gewissen Summe Geldes zu Unrecht unentwegt behellige. L. halte auch einen Anteil am Erbe, das ihnen von
Vaters und
Mutters Seite her zustehe, sowie einen Weinberg, der ihnen gehöre, gewaltsam besetzt. Er solle den besagten L. abmahnen und durch Verhängen einer Kirchenstrafe dazu zwingen, alles Weggenommene zusammen mit den daraus erhaltenen Erträgen den Brüdern zurückzuerstatten oder ihnen vor dem Gericht des Erzbischofs, bei Wegfall einer Appellation, hinreichende und volle Rechenschaft abzulegen. Gleichfalls solle er L. abmahnen und mit kirchlicher Strenge dazu zwingen, von einer Belästigung der Brüder wegen des Hauses, der Fahrhabe und der Summe Geldes abzulassen oder, sofern er auf sein Recht vertraue, vor dem Erzbischof, bei Wegfall einer Appellation, ein Gerichtsverfahren durchführen zu lassen.
— Venientes ad nos Johannes clericus et Radulfus frater eius. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 79vab.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Die beiden Kläger dürften dieselben sein wie die in Nr.
979 (
JL 12306).