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Erzbischof Gervasius (1055–1067) (1065 Frühjahr)
Papst Alexander II. (1061–1073) Alexander II. an
Gervasius, Erzbischof von Reims: Bestätigt den Erhalt seines Briefes über seinen Streit mit seinen Klerikern
Manasses und
Amalrich sowie über die Schäden, welche die
Grafen M(anasses von Rethel) und
R(adulf) seiner Kirche und ihren Kanonikern zugefügt hätten. Er habe erklärt, den Streit vor päpstlichen Legaten entweder beizulegen oder sich zu rechtfertigen. Er ermahne ihn, vor seinen Legaten, dem
Bibliothekar der römischen Kirche P(etrus) und dem
Kardinalpriester U(go), falls diese zugegen seien, nach Versammlung aller seiner Suffragane und unter Hinzuziehung des
Bischofs (Helinand) von Laon, dem er die Sache übertragen habe, zu beenden. Der Erzbischof solle zu der Synode, zu der dieser geladen sei, erscheinen. Er habe den Grafen erneut geschrieben, sie sollten die Schäden durch Genugtuung wiedergutmachen oder vor der Synode erscheinen. Was man im Falle ihrer Weigerung beschließe, werde er bestätigen. – Empfehlung der Legaten.
— Si sacerdotale quod. gpo.pages.regest.editionen
Masson, Epistolae, S. 11–13, Nr. 7;
Masson, Epistolae Gerberti, S. 713, Nr. 7;
Binius, Concilia III,2 (2. erw. Aufl.), S. 233bAE, Nr. 2;
Duchesne, Historiae Francorum scriptores IV, S. 200–201, Nr. 7;
Labbe/Cossart, Sacrosancta concilia 9, Sp. 1126C–1127A, Nr. 13;
Mansi, Conc. coll. 19, Sp. 953AD, Nr. 13;
RHF 14, S. 544AD, Nr. 19;
Migne, PL 146, Sp. 1322B–1323A, Nr. 46.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Weder das frühere Schreiben an den Bischof (Helinand) von Laon (
JL – ) noch das frühere (vgl. Nr.
277) und das gleichzeitig zu Nr.
273 ergangene Schreiben an die beklagten Grafen (
JL *4626;
J3 *10926) haben sich erhalten. Da der Kardinalpriester Hugo am 24. Juli 1065 in der Abtei Mouzon an der Translatio der Gebeine des hl. Arnulf teilnahm, wird das Schreiben hier eingereiht, vgl.
Annales Mosomagenses, a. 1065 (ed.:
MGH SS 3, S. 161). Siehe ferner:
Schieffer, Legaten, S. 73.