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Erzbischof Manasses I. (1070–1081) Papst Gregor VII. (1073–1085) Gregor VII. an
Manasses, Erzbischof von Reims: Er erfinde viele Ausflüchte, um einem Urteil zu entgehen. Im vergangenen Jahr habe er ihm ein Schreiben übersandt (oben Nr.
312), er müsse sich nicht dem Urteil von irgendjemandem, sondern nur dem des Papstes unterwerfen. Nun gebe er, ungeachtet seines Versprechens, nach
Rom zu kommen, eine andere Entschuldigung vor, um nicht zum Konzil in
Lyon zu erscheinen. Er könne in Begleitung des
Erzbischofs von Lyon und des
Bischofs von Langres sicher nach Lyon gelangen. Dort werde seine Sache nicht nur durch den
Bischof von Die, sondern auch durch den
Bischof (Petrus) von Albano und den
Abt von Cluny verhandelt. Gehe er nicht dorthin, werde der Papst nicht nur die durch den Bischof von Die über ihn verhängte Sentenz nicht umwandeln, sondern kraft päpstlicher Vollmacht bestätigen.
— Miramur fraternitatis tuae. gpo.pages.regest.editionen
Mansi, Conc. coll. 20, Sp. 297C, Nr. 12;
RHF 14, S. 642E–643C, Nr. 126;
Migne, PL 148, Sp. 556A–557A, Nr. 12;
Register Gregors VII. 7,12 (ed.:
MGH Epp. sel. 2,2, S. 475–477).
gpo.pages.regest.regests
JL 5152;
J3 11965;
Gall. Pont. 3,3, S. 190, Nr. 110;
Lohrmann, Papes et cardinaux, S. 177–178, Nr. 16.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Das Schreiben kann keinesfalls die Antwort auf das lange Schreiben des Manasses an Hugo, Bischof von Die und Legat des apostolischen Stuhls, sein, das spätestens Anfang Januar 1080 erging (oben Nr.
322).