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Erzbischof Hinkmar (845–882) (853 Juli)
Leo IV. an
Hinkmar, Erzbischof von Reims: Es sei verwerflich, diejenigen ohne faire Untersuchung zu lassen, die wegen ihrer Absetzung in einem Schreiben den apostolischen Stuhl angerufen hätten. Er gebiete ihm durch Schreiben und seinen Abgesandten, auf einer Synode erneut die Sentenz über die Abgesetzten zu verhandeln. Wollten diese seinem Urteil nicht gehorchen, dürfe sie niemand daran hindern, an den apostolischen Stuhl zu kommen. – Zur Wiederholung eines Konzils in jenen Gegenden entsende er an seiner statt
Petrus, Bischof von Spoleto, mit dem zusammen er nach Einberufung von Bischöfen die Streitsachen der abgesetzten Priester untersuchen und beenden könne. Falls diese nicht gehorchten, solle ihnen ein weiterer Rekurs an den apostolischen Stuhl nicht verweigert werden.
— Inhonestum atque congruum. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Fragmentarische Kopie (1. Viertel 12. Jh.):
London, BL, Add MS 8873, fol. 162v–163r (Coll. Britannica).gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.erwaehnungen
Erwähnt in den Schreiben Nikolaus’ I. an die Erzbischöfe und Bischöfe der Synode von Soissons, (866) Dezember 6 (
JE 2822;
J3 6040; ed.:
MGH Epp. 6, 414–422, Nr. 79) sowie in seinem Schreiben an Erzbischof Hinkmar vom selben Tag, unten Nr.
80 (
JE 2823;
J3 6041); ferner im Brief Hinkmars an Nikolaus I., 867 Juli, unten Nr.
83 (
J3 6064).
gpo.pages.regest.regests
JE 2632;
J3 5487 (zu 853 Mai–Juni);
Böhmer/Herbers, RI I,4,2,1, Nr. 290;
Schieffer, Schriftverkehr, Nr. 14.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Siehe
Schrörs, Hinkmar, S. 68;
Fuhrmann, Einfluß II, S. 244;
Devisse, Hincmar I, S. 43–44;
Stratmann, Briefe, S. 55.