Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Seinem und dem Gedächtnis seiner Nachfolger werde es nie entgehen, auf welche Weise der Erzbischof in seiner Verehrung für den
seligen Petrus sowie die römische Kirche und ihn, den Papst, vom Beginn des Schismas an verharrt habe. Der Papst habe den festen Vorsatz, zur Ehre und zum Vorteil seiner Person und der ihm anvertrauten Kirche hinzuwirken. Er solle wissen, dass er, der Papst, durch göttliche Macht den verschiedenen Gefahren des Meeres sowie schwerwiegenden Angriffen von Feinden und Widersachern entkommen und zum Hafen des Heils gelangt sei. Von den Senatoren und dem römischen Volk eingeladen, habe er am 22. November (
IX. Kal. Decembr.) die Stadt
Rom (
urbem) betreten. Die Senatoren, die Adligen der Stadt sowie Klerus und Volk hätten ihm und den
Kardinälen größere Ehrfurcht, Ehre und Ergebenheit bezeugt, wie sie keinem seiner Vorgänger irgendwann erwiesen worden sei. Er glaube und hoffe durch die Barmherzigkeit
Christi, dass die Kirche Gottes sich des vollen Friedens und des ersehnten Gedeihens erfreuen werde. Er bitte den Erzbischof, sich zu bemühen, andere durch sein Beispiel in der Verehrung für den
hl. Petrus und den Papst zu bestärken und nachdrücklich zu festigen. – Klage des
Überbringers G. im Auftrag seiner
Schwester C. gegen
G. de Bald. und andere Diözesanen des Erzbischofs, die der Klägerin ihre Erbschaft in
Brimont (c. et arr. Reims, Marne) weggenommen hätten. Sobald man ihn angehe, solle er nach Vorladung und Anhörung beider Seiten, falls deswegen appelliert worden sei, bei Wegfall einer Apellation, durch Urteil entscheiden.
— A nostra vel.