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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Anagni, (1173–1174) Juni 17 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Hein(rich), Erzbischof von Reims: Aus dem Bericht eines
B., Kanoniker von Laon (Aisne), sei ihm hinterbracht worden, dass ein
Ernaldus gewalttätig gegen ihn geworden sei und er, obwohl er geschworen habe, dem Gebot des Erzbischofs zu gehorchen, sich später geweigert habe, es auszuführen. Da ein solcher Exzess nicht ungestraft bleiben dürfe, gebiete er ihm, den E., bei Wegfall einer Appellation, solange öffentlich zu exkommunizieren, bis er dem B. wegen der zugefügten Unrechtstaten angemessen Genugtuung leiste und mit einem Schreiben des Erzbischofs vor dem Papst erscheine.
— Ex relatione dilecti filii nostri. B. canonici Laudunen(sis). gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 93rb.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Könnte mit dem B. ein Kleriker B. aus Laon gemeint sein, der bereits in Nr.
897 (
JL 12104), (1171–1172) Juni 16, und in Nr.
884 (
JL 12082), (1171–1172) August 5, als Beklagter in ähnlicher Klage erscheint?