M(anasses), Erzbischof von Reims, an
Gregor VII.: Beschwerde über die Behandlung durch
Hugo, (Bischof) von Die (und päpstlicher Legat), sowie durch
(Rainard Hugo), Bischof von Langres. Hugo von Die habe sich mit allen Gegnern verbunden: 1. mit
Helinand, Bischof von Laon, dessen Hass wegen des Streits um den Bischofssitz von
Reims tief in ihm fortwirke (siehe oben Nr.
285). Dieser Streit sei in Hildebrands (des späteren Papstes Gregor VII.) Gegenwart und auf dessen Intervention zugunsten Manasses’ entschieden worden; 2. mit dem
Grafen Ebalus von Roucy (c. Neufchâtel-sur-Aisne, arr. Laon, Aisne), der die
Kirche von Reims durch Raubzüge, Brandstiftungen und verschiedene Verfolgungen täglich schädige; 3. mit dem
Dompropst Manasses, der mit seiner Schwester, einer Moniale und Äbtissin, im Konkubinat lebe. – Der
Archidiakon G(uido oder Guarinus) von Reims habe mit anderen Klerikern seiner Kirche auf der Synode in
Autun (siehe oben Nr.
306) dem
Bischof von Langres geantwortet, warum Manasses wegen der Nachstellung und Verfolgung seiner Feinde nicht habe kommen können. Sie hätten in seinem Auftrag an den Papst appelliert. – Der Bischof Hugo von Die habe ihn, Manasses, suspendiert und exkommuniziert, zu dem Zeitpunkt, als er, der Papst, die Entscheidung über
(Roger III.), Bischof von Châlons(-en-Champagne), um sechs Jahre verschoben habe. – Der
König der Deutschen (
Rex Teutonicorum) habe nach dem Tode des Bischofs einem
Kleriker (Gerhard) aus Cambrai das Bistum verliehen. Diesem habe der Bischof von Die ohne sein, Manasses’, Wissen die Weihe erteilt.
— Quomodo pater reverende.