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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Tours, (1162) Dezember 23 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Heinrich, Erzbischof von Reims: Er habe die häretischen Stadtbewohner (in
Flandern) deretwegen der Erzbischof ihm geschrieben habe (Deperditum, oben Nr.
*553), mit Härte empfangen und sich ihnen gegenüber barsch erwiesen. Er gebe ihm indes zu bedenken, dass es vorsichtiger sei, Schuldige und zu Verurteilende loszusprechen, als das Leben Unschuldiger durch kirchliche Strenge zu verdammen. Er werde ihm bald schreiben, was er mit dem Rat der
Kardinäle beschließen müsse.
— Burgenses illos hereticos. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Verlorene Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964).gpo.pages.regest.editionen
Martène/Durand, Ampl. coll. II, Sp. 683D–684B, Nr. 38;
RHF 15, S. 790BC, Nr. 66;
Migne, PL 200, Sp. 187CD, Nr. 118;
Fredericq, Corpus documentorum inquisitionis I, S. 36–37, Nr. 36;
Aposcripta 148715 (aposcripta-8294).
gpo.pages.regest.sachkommentar
Das Schreiben ist nicht, wie zu erwarten, über die Sammlung der Handschrift
Vatikanstadt, BAV, Reg. lat. 179 überliefert worden. Schwer zu entscheiden ist, ob es als eigene Ausfertigung oder nur als Abschrift an Heinrich gelangte. Vielleicht überbrachte es ein Bote des Erzbischofs, der dem Papst dessen Schreiben zustellte, dem Erzbischof von Reims, in dessen Archiv es verblieb, ohne jemals dem König zugestellt worden zu sein. Zum weiteren Verlauf siehe unten Nr.
*555 sowie unten Nr.
557 (
JL 10809) und Nr.
577 (
JL 10903).