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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
L(udwig VII.), König von Frankreich: Nach Erhalt seines Briefes über die in
Flandern der Häresie Überführten (Deperditum, oben Nr.
*555,
JL – ) habe er, als einige von ihnen mit mehreren Briefen vor ihm erschienen seien und beteuert hätten, von häretischer Verkehrtheit völlig frei zu sein, diese mit einem Brief an das Gericht
Hein(richs), des Erzbischofs von Reims, senden wollen (Deperditum, oben Nr.
*556,
JL – ). Während diese zu ihm gehen wollten, seien bislang zwei ohne einen Brief bei ihm geblieben und wollten keineswegs zurückkehren, sondern vom Papst gerichtet werden. Er wolle des Königs Rat ausführen; er werde sie irgendwann anhören, bis er darüber noch ausführlicher sowohl des Königs als auch des Erzbischofs und anderer Religiosen Rat habe.
— Litteras super negocio. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 6rb–6va, Nr. 8.gpo.pages.regest.editionen
Martène/Durand, Ampl. coll. II, Sp. 684BE, Nr. 39;
RHF 15, S. 792CD, Nr. 69;
Migne, PL 200, Sp. 193AC, Nr. 122;
Fredericq, Corpus documentorum inquisitionis I, S. 38–39, Nr. 38.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Da auch dieses Schreiben nur hier, nicht dagegen in der aus Saint-Victor in Paris stammenden Sammlung (
Vatikanstadt, BAV, Reg. lat. 179) überliefert wird, bleibt offen, wer es dem Erzbischof von Reims überbrachte und ob es jemals an den König gelangte (ähnlich wie Nr.
554,
JL 10797). Das eingangs erwähnte Schreiben König Ludwigs VII. an Alexander III. dürfte mit dem im Codex Vaticanus Reg. lat. 179 fol. 230 überlieferten Brief identisch sein, der den Papst vor den
homines deprauatos erroris pessimi sectatores, in manicheorum, qui uulgo populicani (!) uocantur warnt; vgl. oben Nr.
*555. Zum weiteren Verlauf siehe unten Nr.
543 (
JL 10903).