Alexander III. an
Heinrich, Erzbischof von Reims: Aus der Darlegung eines
Klerikers Milon, des Überbringers, habe der Papst erfahren, dass
Eustach und
Thibaut das Schreiben, das der Papst vor geraumer Zeit gegen sie in der Angelegenheit der
Ehefrau Hersendis und ihrer Söhne dem Erzbischof übermittelt habe (oben Nr.
628,
JL 11203), als falsch bezeichneten und hartnäckig behaupteten, es sei nicht in der päpstlichen Kanzlei ausgefertigt worden. Der Papst setze den Erzbischof aus dessen Abschrift und aus der Anerkenntnis dessen, der es redigiert und die Art und Weise und den Stil der römischen Kirche erkannt habe, davon in Kenntnis, dass das Schreiben wahr sei und jedes Verdachts einer Fälschung entbehre. Er wolle nicht, dass der besagte Milon, der von ihm, dem Papst, das Schreiben impetriert habe, deswegen durch ein Anzeichen oder einen Makel an Unredlichkeit verdunkelt werde. Gleichwohl wolle er nicht, dass der Erzbischof sich weiter auf den Wortlaut besonders jenes Teils aus dem Schreiben künftighin stütze, wo von den Schuldnern die Rede sei. Er erlege ihm, dem Erzbischof, mit dem vorliegenden Schreiben auf, die besagten Eust(ache) und Thib(aut) auf gar keine Weise zu absolvieren, falls er sie angesichts ihrer schuldhaften Vergehen exkommuniziert habe, außer sie hätten der Frau für die Vergehen, für die sie exkommuniziert worden seien, volle Genugtuung geleistet; vielmehr solle er die Exkommunikationssentenz bis zur Leistung voller Genugtuung beachten lassen. Dem
Bischof von Châlons(-en-Champagne) solle er im Namen des Papstes und in seinem Namen streng verbieten, dem besagten Mi(lon), weil er die päpstliche Kurie besuche, irgendeine Belästigung oder eine Beschwernis anzutun, und, falls er es aus diesem Anlass wage, ihn zu belästigen, ihn nachdrücklich schützen und verteidigen.
— Ex narratione Milonis.