Urban II. an Erzbischof Rainald von Reims: Hinsichtlich der Priestersöhne solle er gemäß der Weisung handeln, die Papst Gregor (VII.) angeordnet habe, dass sie in Zeiten größter Not, falls sie bei…
De presbiterorum filiis(Urban II.) an (Erzbischof) Rainald von Reims: Es gebe viele Gründe, warum der Erzbischof unter Verdacht stehe. Der wichtigste sei: Obwohl der Erzbischof, als es keinen höchsten Bischof gegeben habe…
Sed te sub querela(Alexander II.) an Gervasius, Erzbischof von Reims: Anfrage zu dem Überbringer, der, ohne den Grad eines Subdiakons anzunehmen, aus Nachlässigkeit zu den Würden des Diakonats und des Priestertums…
Consuluit paruitatem nostramAlexander II. an Gervasius, Erzbischof von Reims: Er solle auf den König (Philipp) und die Fürsten der Franken einwirken, damit der Bischof (Hildegerius) von einem gewaltsamen Eindringen in die…
Monemus fraternitatem tuamAlexander II. an Gervasius, Erzbischof von Reims: Tadelt das Verhalten der Erzbischöfe. Niemand würde einen simonistischen Kauf eingehen, wenn er keine Hoffnung hätte, dass man ihn konsekrieren…
Pestem simoniacam quaeLeo IV. an Hinkmar, Erzbischof von Reims: Es sei verwerflich, diejenigen ohne faire Untersuchung zu lassen, die wegen ihrer Absetzung in einem Schreiben den apostolischen Stuhl angerufen hätten. Er…
Inhonestum atque congruumLeo IV. an Hinkmar, (Erzbischof) von Reims: Fulkrich (Falcarius) sei mit einem Schreiben Kaiser Lothars I. und König Ludwigs (des Deutschen) zu ihm gekommen, aus dem hervorgehe, dass er ihn…
Vasallus quidam FalcariusLeo IV. an Hinkmar, Erzbischof von Reims: Erinnert ihn an seine Verleihung des Palliums für bestimmte Festtage. Erteilt die Erlaubnis, es täglich zu gebrauchen. Diese Gunst habe er keinem Erzbischof…
Pallium frater karissimeLeo IV. an Kaiser Lothar I.: Auf seinen Brief hin verleihe er Erzbischof Hinkmar den täglichen Gebrauch des Palliums, setze ihn jedoch nicht in jenen Gegenden zu seinem Vikar ein, da er die…
Direxistis nobis litterasLeo IV. an Kaiser Lothar I.: Er erachte Hinkmar als den »Vater der Überheblichkeit und Erstgeborenen der Anmaßung«, weil er nicht »als Hirt den Schafstall« betreten habe und nicht in der Mönchsregel…
Non solum Hincmarum; Unum pro culpeLeo IV. an alle Bischöfe Galliens: Obwohl Hinkmar monastisches Leben unter der Regula Benedicti gelobt habe, trage er den Habit der Kleriker, habe er noch zu Lebzeiten Ebos die Kathedra in Reims…
Relatum nostro est