Leo IV. an Hinkmar, Erzbischof von Reims: Es sei verwerflich, diejenigen ohne faire Untersuchung zu lassen, die wegen ihrer Absetzung in einem Schreiben den apostolischen Stuhl angerufen hätten. Er…
Inhonestum atque congruumLeo IV. an Hinkmar, (Erzbischof) von Reims: Fulkrich (Falcarius) sei mit einem Schreiben Kaiser Lothars I. und König Ludwigs (des Deutschen) zu ihm gekommen, aus dem hervorgehe, dass er ihn…
Vasallus quidam FalcariusLeo IV. an Hinkmar, Erzbischof von Reims: Erinnert ihn an seine Verleihung des Palliums für bestimmte Festtage. Erteilt die Erlaubnis, es täglich zu gebrauchen. Diese Gunst habe er keinem Erzbischof…
Pallium frater karissimeLeo IV. an Kaiser Lothar I.: Auf seinen Brief hin verleihe er Erzbischof Hinkmar den täglichen Gebrauch des Palliums, setze ihn jedoch nicht in jenen Gegenden zu seinem Vikar ein, da er die…
Direxistis nobis litterasLeo IV. an Kaiser Lothar I.: Er erachte Hinkmar als den »Vater der Überheblichkeit und Erstgeborenen der Anmaßung«, weil er nicht »als Hirt den Schafstall« betreten habe und nicht in der Mönchsregel…
Non solum Hincmarum; Unum pro culpeLeo IV. an alle Bischöfe Galliens: Obwohl Hinkmar monastisches Leben unter der Regula Benedicti gelobt habe, trage er den Habit der Kleriker, habe er noch zu Lebzeiten Ebos die Kathedra in Reims…
Relatum nostro estKaiser Lothar I. an Leo IV.: Nach der ihm und seinem Vater Ludwig (dem Frommen) abgenötigten Resignation Ebos, über deren Beurkundung er ihm eine Kopie aus dem Archiv der Kirche von Reims zusende…
Sedem apostolicamGregor IV. an seine Mitbischöfe, Fürsten und alle Gläubigen der katholischen Kirche: Er habe von der Causa des Erzbischofs Ebo (von Reims), der zur Kirche von Hildesheim überzugehen suche, von…
Cum diuina instigationeVerlorenes Privileg Eugens II. für Ebo, Erzbischof von Reims: Bestätigt sein Legatenamt über die Völker des Nordens und gesellt ihm Anskar von Corbie mit seinen Gefährten bei
Paschalis I. an alle Mitbischöfe, Priester und die übrigen kirchlichen Ordines, die Fürsten, Herzöge und Grafen und alle Christgläubigen: Empfiehlt ihnen Ebo, Erzbischof von Reims, den er an seiner…
Cum religiosissimum constet